Mülheim. In NRW sind zuletzt 24 Masernfälle registriert worden, obwohl die Impfpflicht gilt. Wie in Mülheim die Impf-Kontrollen durchgeführt werden.

In Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Jahr bereits 24 Fälle von Masern gemeldet, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums des Landes gegenüber der „Rheinischen Post“ mitteilte. Im Vergleich dazu gab es in den Jahren 2021 und 2022 jeweils nur zwei Fälle, während die Zahl im Jahr 2023 auf 15 stieg. Im Jahr 2020, vor der COVID-19-Pandemie, wurden 20 Fälle verzeichnet. Doch wie steht es um Mülheim?

Die Stadt teilte auf Nachfrage mit, dass sowohl im aktuellen Jahr als auch im Vorjahr keine Masernfälle in Mülheim registriert wurden. Die Impfrate im Jahr 2019 lag bei 94,95 Prozent, ähnliche Werte sollen auch für 2023 erwartet werden, jedoch stehe die offizielle Auswertung noch aus. Wer sich ohne triftigen Grund nicht impfen lässt, riskiert eine hohe Geldstrafe.

Impf-Kontrolle an Mülheimer Schulen: Jetzt auch die siebte Klasse

Seit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 1. März 2020 müssen Kinder, die eine Kita oder Schule besuchen möchten, eine Impfung gegen Masern nachweisen. Die verpflichtende Prüfung findet dann in der Einschulung statt. Auch für Beschäftigte von Kitas, Schulen oder Gesundheitseinrichtungen ist die Überprüfung des Masernschutzes verpflichtend. Ein Verstoß gegen die Impfpflicht kann mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Laut Stadtsprecherin Sindy Peukert reichen die Gründe für Nicht-Impfungen von sehr seltenen medizinischen Kontraindikationen über Desinformation bis hin zu den Auswirkungen von Verschwörungstheorien.

Seit vergangenem Jahr werden Eltern dazu aufgefordert, ihren Kindern in der siebten Klasse die Impfpässe mitzugeben. Dabei werde überprüft, ob die Impfungen der Kinder auf dem neuesten Stand sind, um gegebenenfalls eine Impfempfehlung auszusprechen. Die Überprüfung der Impfpässe an Schulen sei jedoch freiwillig, wobei etwa 35 Prozent dieses Angebot im vorherigen Jahr angenommen haben sollen. „Die seitens des Amtes für Gesundheit und Hygiene angebotene Überprüfung im Rahmen des Impfpasschecks ist freiwillig und als Bürgerservice des Amtes zu verstehen“, erklärt Peukert.

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