Mülheim. Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft und Polizei deckten unerlaubten Handel und verbotene Ware bei einem Trödelmarkt in Mülheim auf. Die Konsequenzen.

Anfang März ist es auf dem Gelände des Rhein-Ruhr-Zentrums zu einer Großkontrolle durch Ordnungsamt und Polizei gekommen. Bei dem Trödelmarkt, der am 3. März ab 11 Uhr beginnen sollte, sind dabei mehrere Verstöße durch die Einsatzkräfte festgestellt worden, für den Marktbetreiber wird ein Bußgeld fällig.

Wie sowohl Stadt als auch Staatsanwaltschaft und der Marktbetreiber „Melan“ auf Nachfrage bestätigen, gab es umfassende Kontrollen der Stände am Einkaufszentrum. Demnach waren Mitarbeitende des Ordnungsamtes und der Staatsanwaltschaft unter polizeilicher Unterstützung im Einsatz. „Der Ordnungsbehörde lagen Erkenntnisse vor, dass Waren auf dem Trödelmarkt bereits vor 11 Uhr verkauft werden. Dies stellt einen Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz dar“, heißt es von der Stadt dazu. So wurden insgesamt 40 Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz festgestellt und noch vor Ort bei den Standbetreibern geahndet.

Mülheimer Markt soll künftig mit neuem Konzept laufen

„Gegen den Marktbetreiber wurde ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet“, bestätigt Pressesprecherin Sindy Peukert. Hintergrund ist der unzulässige Verkauf vor 11 Uhr an einem Sonntag. Durch ein neues Konzept soll der unerlaubte, vorzeitige Verkauf künftig verhindert werden.

Neben dem Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz sind laut Staatsanwaltschaft Duisburg zudem verdächtige Waren gefunden worden. „Eine Auswertung der Asservate und die gutachterliche Prüfung der verdächtigen Waren stehen noch aus. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Markengesetz“, erklärt Staatsanwalt Felix Bachmann. So seien fünf Strafanzeigen gegen fünf Standbetreiber gefertigt und Durchsuchungen an den Wohnanschriften der Betreiber durchgeführt worden.

Trödelmarkt am RRZ Mülheim: jahrzehntelang keine Probleme

Der Marktbetreiber „Melan“ betont auf Nachfrage, dass der Markt am Rhein-Ruhr-Zentrum schon seit 30 Jahren durchgeführt werde und es bei bisherigen Kontrollen nie Grund zur Beanstandung gegeben habe. Dennoch: Für die Einhaltung der Auflagen im Zusammenhang mit dem Trödelmarkt sei der Veranstalter zuständig und müsse für diese durch geeignete Maßnahmen Sorge tragen. „Die Aussteller sind durch die AGBs und die Teilnahmebedingungen, die Bestandteil der Buchung des Ausstellers sind, über die Auflagen informiert und sollten diese Vorgaben einhalten. Verstöße gegen die Auflagen werden zum Beispiel durch ein Marktverbot geahndet“, erklärt Geschäftsführer Volker Weitz.

Künftig solle „durch den verstärkten Einsatz von Sicherheits- und Kontrollpersonal und durch zeitliche Zugangsbeschränkungen“ der Verkauf vor 11 Uhr unterbunden werden.

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