Kreis Wesel. Immer wieder kursieren Fake-E-Mails von angeblichen Behörden im Kreis Wesel. Ein Rentner will nun vor einer Masche warnen, die ihm begegnete.

Herr C. war regelrecht geschockt, als er in der vergangenen Woche sein E-Mail-Postfach aufmachte. Der Grund: eine angebliche Nachricht des Bundesjustizministeriums. Darin werden dem Rentner aus dem Kreis Wesel zum Teil schwere Straftaten vorgeworfen, die er begangen haben soll. Es geht unter anderem um Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus oder Sexhandel. 48 Stunden habe Herr C. nun Zeit, sich per E-Mail zu den Vorwürfen zu äußern, bevor ein Haftbefehl erlassen werden und er festgenommen werde. Bei dieser Nachricht handelt es sich um eine Betrugsmasche, die in unterschiedlichen Variationen immer wieder auftaucht, der Rentner reagiert absolut richtig: Er antwortet nicht auf die E-Mail und stellt Strafanzeige bei der Polizei.

Herr C. hat sich zudem bei der Redaktion gemeldet, um andere Menschen im Kreis Wesel auf diese Masche aufmerksam zu machen. „Damit vor allem Senioren, besonders welche mit Herzproblemen, keinen Schock bekommen“, wie er es formuliert. Er möchte lieber anonym bleiben, damit sein Name nicht in Verbindung mit solchen Straftaten kommt, auch wenn sie nur erfunden sind. Polizeisprecher Peter Reuters bestätigt den Vorfall und berichtet, dass Betrüger immer wieder mit ähnlichen Maschen versuchen, die Menschen per E-Mail unter Druck zu setzen. „Gerade bei solchen Vorwürfen genieren sich viele, damit zur Polizei zu gehen. Wir raten aber immer dazu, solche Vorfälle anzuzeigen. Denn nur dann können wir die E-Mail-Adressen der Betrüger sammeln für die Ermittlungen“, betont der Sprecher der Kreispolizeibehörde.

Das Bundeskriminalamt weist auf seiner Internetseite auf ähnliche Fälle hin. Immer wieder kursieren demnach E-Mails mit angehängten Schreiben vermeintlicher Polizeibehörden, in denen arglosen Bürgerinnen und Bürgern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen werden. Die nicht namentlich genannten Adressaten der E-Mails werden dazu aufgefordert, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Andernfalls werde ein Haftbefehl erwirkt. Als „Tatvorwurf“ wird dabei häufig der Besitz von Kinderpornografie genannt, so das BKA.

Betrüger-Mail wimmelt von seltsamen Bezeichnungen

In Fall von Herrn C. gaben sich die Betrüger als Vertreter des Bundesjustizministeriums aus, in dem Schreiben im Anhang der E-Mail war auch ein entsprechendes Logo abgebildet. Ansonsten strotzt der Text vor Ungereimtheiten. So ist darin unter anderem die Rede von einem Bundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland – den gibt es gar nicht, sondern lediglich den Generalbundesanwalt, der ausschließlich bei schweren Straftaten gegen die innere Sicherheit zuständig ist. Außerdem solle sich Herr C. bei der nächstgelegenen „Bundesgendarmeriebrigade“ melden, Gendarmerien existieren seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr in Deutschland. Zudem ist der Brief angeblich von Andreas Korbmacher unterschrieben, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Das ist er zwar tatsächlich, das Gericht beschäftigt sich jedoch nicht mit Straftaten, sondern mit Verwaltungsangelegenheiten.

Auch wenn diese E-Mail eigentlich schnell als Fälschung erkennbar ist, fallen immer wieder Menschen darauf rein. Deshalb warnt das BKA: Nie solchen Aufforderungen nachkommen. „Hier handelt es sich vermutlich um den Versuch, Ihre Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen“, so die Experten. Auf keinen Fall angehängte Dokumente oder Schreiben öffnen, da diese Schadsoftware enthalten. „Schützen Sie sich, indem Sie die E-Mail-Adresse auf Glaubwürdigkeit des Absenders prüfen.“ Behörden wie das BKA verschicken niemals E-Mails von Konten privater E-Mail-Anbieter.