Kamp-Lintfort. Infos zur klimaneutralen Wärmeversorgung: Experten benennen Prüfgebiete für Fernwärme in Kamp-Lintfort. Wie es um das Thema Heizungstausch steht.

Wie geht Kamp-Lintfort die klimaneutrale Wärmeversorgung an? Etwa 140 Bürgerinnen und Bürger nutzten in der letzten Woche das Angebot der Stadtverwaltung zu einer Informationsveranstaltung in der Stadthalle, um sich aus erster Hand über den Stand der Planungen zu informieren.

Bürgermeister Christoph Landscheidt wies auf die große Herausforderung hin, schon in 2024 eine klimaneutrale Wärmeversorgung für das Zieljahr 2040 in Kamp-Lintfort zu planen. Neben den bisherigen Ergebnissen der Wärmeplanung wurde das Augenmerk der Veranstaltung auch auf die gesetzliche Grundlage zum Thema sowie die Frage „Was passiert nach der Wärmewende?“ gelegt. Die Voraussetzungen hierfür sind dank der in Kamp-Lintfort befindlichen Müllverwertungsanlage und dem damit schon bestehenden Wärmenetz gut, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Fernwärme: Altsiedlung und drei weitere Prüfgebiete

Durch die systematische Auswertung und unter Einsatz technischer Hilfsmittel konnte der Dienstleister evety GmbH Teilgebiete definieren, in denen zukünftig Fernwärme als (zentrale) Hauptwärmequelle nutzbar sein könnte, aber auch Teilgebiete, in denen dezentrale Wärmequellen, wie beispielsweise die Wärmepumpe, zukünftig zu erwarten sind. So wurde bisher im Gebiet der Altsiedlung die Fernwärme als nicht wirtschaftlich darstellbar angesehen.

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Unter Verwendung der ausgewerteten Daten und aktuellen Berechnungen ist die Altsiedlung nunmehr in den Simulationen als Teilgebiet ausgewiesen, welches zukünftig mit Fernwärme versorgt werden könnte. Darüberhinaus gibt es noch drei weitere Prüfgebiete – Hoerstgen, Kamperbrück und Dachsbruch.

Fördermittel für einen vorzeitigen Heizungsumbau

Die Stadtwerke erläuterten die zu erwartbaren Planungen und Umsetzungen im Niersenbruch ab frühestens 2026 und Planungen für die Altsiedlung ab 2030. Für die drei Prüfgebiete sollen bereits zeitnah Machbarkeitsstudien für Nahwärmenetze erstellt werden, für die vorab Bundesfördermittel beantragt werden müssen.

Darüber hinaus verdeutlichte Klimaschutzmanager Christopher Tittmann, welche Fördermittel für einen vorzeitigen Heizungsumbau und -austausch genutzt werden können. „Zu beachten ist, dass vorhandene Gas-Heizthermen im Regelfall bis 2040 weitergenutzt werden können, solange diese nicht irreparabel defekt sind und damit komplett ausgetauscht werden müssen“, so Tittmann.