Düsseldorf. Düsseldorfs Mieter können ab sofort online prüfen, ob ihr Vertrag gegen die Mietpreisbremse verstößt. Was sich der Anbieter davon verspricht.

50 Quadratmeter, zwei Zimmer, ohne vorhandene Einbauküche und mit Parkettboden in guter Lage für eine monatliche Kaltmiete von 1000 Euro – deutlich zu hoch, meldet das neue Online-Tool „Mietpreisbremse“, das der Mieterverein Düsseldorf an diesem Mittwoch (27. März) an den Start gebracht hat.

Mit dem neuen Serviceangebot können Mietende in der Landeshauptstadt ab sofort kostenlos prüfen, ob sie für ihre Wohnung zu viel Miete bezahlen – und ob der Preis gegen die Mietpreisbremse verstößt, die seit dem 1. Juli 2020 in Düsseldorf gilt. „Das neue Online-Tool können nicht nur unsere Mitglieder, sondern jeder Mieter, jede Mieterinnen, die in Düsseldorf leben, nutzen“, betont Vereinsvorsitzender Hans-Jochem Witzke.

Mieterverein Düsseldorf: „Jede vierte Wohnung wird zu teuer am Markt angeboten“

Bei der Wohnung, die durch das Online-Tool geprüft wurde und für die die Mietpreisbremse eigentlich bei einer Monatsmiete von 564,56 Euro liegen müsste, handelt es sich zwar um ein virtuelles Rechenbeispiel. Dennoch zeige dieses Exempel, dass Verstöße gegen die Mietpreisbremse keine Einzelfälle in Düsseldorf sind. „Wir wissen, dass in Düsseldorf jede vierte Wohnung zu teuer am Markt angeboten wird. Aus Erfahrung rührt unser neues Angebot, das man vor oder nach Vertragsabschluss nutzen kann. Viele Mieter haben das gesetzlich verbriefte Recht, die überhöhte Miete zu reduzieren“, so Witzke weiter.

Vereinsvorsitzender Hans-Jochem WItzke (links) und Geschäftsführer Claus Nesemann vom Mieterverein Düsseldorf haben am Mittwoch das neue Online-Tool „Mietpreisbremse“ vorgestellt.
Vereinsvorsitzender Hans-Jochem WItzke (links) und Geschäftsführer Claus Nesemann vom Mieterverein Düsseldorf haben am Mittwoch das neue Online-Tool „Mietpreisbremse“ vorgestellt. © NRZ Düsseldorf | Christopher Damm

Dennoch wissen viele Mieter nicht, dass sie viel zu viel Geld im Monat für ihre Wohnung ausgeben, meint der Vorsitzende des Mietervereins. Andere wiederum nehmen die überteuerten Mietpreise einfach hin, erklärt der Mietexperte: „Viele lassen es sich einfach so gefallen, dass sie viel zu viel Miete im Monat bezahlen.“

Damit die Menschen in Düsseldorf nun in Erfahrung bringen können, ob der erhobene Mietpreis des Vermieters gegen die Mietpreisbremse verstößt, soll das neue Online-Tool Abhilfe leisten. Hans-Jochem Witzke verweist darauf, dass damit sogar Überzahlungen von bis zu 30 Monaten rückwirkend vom Vermieter zurückverlangt werden können – sofern das Online-Tool einen Verstoß feststellt.

Mit 20 Klicks zum Ergebnis

Und so funktioniert das neue Online-Tool des Mietervereins: Zunächst brauchen Mieter ihren laufenden oder bald startenden Mietvertrag und etwa zehn Minuten Zeit. Wichtig hierbei: Weil die Mietpreisbremse einige gesetzliche Ausnahmeregeln vorsieht, werden diese Ausnahmeregeln zunächst abgefragt, um ein treffsicheres Ergebnis zu erhalten. So können Mietverträge, die vor dem 1. Juli 2020 abgefragt worden sind, nicht durch das neue Instrument geprüft werden. Dann klicken sich Verbraucher in 20 Schritten durch das selbsterklärende Tool.

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Abgefragt wird beispielsweise, ob ein Mietvertrag bereits unterschrieben wurde, falls ja, wann der Vertrag unterzeichnet wurde und ob die Wohnung bereits zuvor vermietet wurde. Auch die monatliche Kaltmiete müssen User dort angeben. Nachdem man alle Fragen beantwortet hat, erstellt das Tool das Ergebnis. So erfahren Mieter sofort, ob ihr Mietverhältnis gegen die Preisbremse verstößt oder nicht. Mitglieder des Vereins können sich das Ergebnis zusätzlich per PDF-Datei ausdrucken. Verbraucherfreundlich.

Das steckt hinter der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt in 415 deutschen Städten und Gemeinden, in NRW nur für 18, darunter Düsseldorf. Wie der Mieterverein Düsseldorf mitteilt, darf bei einer Neuvermietung der Mietzins (von Ausnahmen abgesehen) höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Liegt der Mietpreis über diesen 10 Prozent spricht man von einer Mietpreisüberhöhung. Die Grenze zur Mietpreisüberhöhung wird dann überschritten, wenn die Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dann begehen Vermieter eine Ordnungswidrigkeit. Mietwucher kann dann vorliegen, wenn die Miete mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel angesiedelt ist. „Das ist kriminell und ist eine Straftat“, erklärt Hans-Jochem WItzke vom Mieterverein Düsseldorf.

Eine weitere Besonderheit an dem Tool: Es ist das erste Instrument überhaupt, dass es in dieser Form in Nordrhein-Westfalen gibt. Lediglich in Hamburg können Mieter ebenfalls abchecken, ob ihr Mietvertrag gegen die Mietpreisbremse verstößt, berichtet Vereins-Geschäftsführer Claus Nesemann. Dort werde das Angebot bereits sehr gut genutzt und sei in den ersten sechs Monaten nach Einführung bereits 10.000 Mal aufgerufen worden. Zudem seien dort rund 2800 Abfragen durch das Messinstrument durchgelaufen. Auf ähnliche Zugriffszahlen hofft nun auch der Düsseldorfer Verein: „Wir haben nun die Hoffnung, dass es in Düsseldorf ebenfalls gut angenommen wird. Denn wir haben den Eindruck, dass sich in Düsseldorf viele Mieter viel zu wenig gegen Verstöße gegen die Mietpreisbremse wehren.“

Massive Verstöße im linksrehinischen Raum

Laut einer Studie des Mietervereins, die 2022 veröffentlicht wurde, gebe es vor allem in den links-rheinischen Stadtteilen Oberkassel, Niederkassel, Heerdt und Lörick teils massive Verstöße gegen die Mietpreisbremse. Unangefochtener Spitzenreiter sei dabei Oberkassel. „Unseren Schätzungen zufolge verstoßen dort drei von vier Mietverhältnisse gegen die Mietpreisbremse. Das ist gar nicht nötig, weil die Mieten dort eh schon sehr hoch sind“, sagt Hans-Jochem Witzke.

Nach Angaben des Mietervereins Düsseldorf wird in vielen Stadtteilen gegen die Mietpreisbremse verstoßen, vor allem im Stadtteil Oberkassel.
Nach Angaben des Mietervereins Düsseldorf wird in vielen Stadtteilen gegen die Mietpreisbremse verstoßen, vor allem im Stadtteil Oberkassel. © Mieterverein Düsseldorf

Dass es in hipperen und beliebteren Gegenden öfter zu Verstößen kommt als beispielsweise in Garath oder Hassels, sei kein Zufall, mutmaßt Claus Nesemann: „Dort, wo die Nachfrage eh schon hoch ist, ziehen Vermieter den Mietpreis nochmal an. In verrufenen Stadtteilen beobachten wir sowas hingegen kaum.“

Das Online-Tool soll Mietende auf etwaige Verstöße hinweisen. Denn immerhin werde die Mietpreisbremse in Düsseldorf weiterhin „viel zu selten gezogen“, ärgert sich Hans-Jochem WItzke. „Leider werden auch Verstöße in Düsseldorf nicht von Amts wegen überprüft.“ Zwar stehe man mit der Stadt in Kontakt, erzählt Claus Nesemann, „die Stadt sagt jedoch, dass Verstöße gegen die Mietpreisbremse unter das Individualrecht fallen“.

Doch es gibt ein weiteres Problem für Mieter, stellt der Düsseldorfer Mieterverein fest: Mieterhöhungen in bereits bestehenden Mietverhältnissen. Aktuell gelte eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren. Deswegen kündigt der Mieterverein an, dass in wenigen Wochen ein weiteres Instrument an den Start gehen wird, mit denen Mieterinnen und Mieter demnächst prüfen können, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist und inwieweit eine geforderte Mietanpassung überhöht oder bereits formell unwirksam sei.

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